Infranet ist eine Aktiengesellschaft unter der Kontrolle von öffentlichen Einrichtungen und führt hauptsächlich eine Tätigkeit als Aktiengesellschaft mit öffentlicher Beteiligung, aber von privatem Recht aus.
Zudem ist Infranet keine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft muss kumulativ im Besitz der folgenden drei Voraussetzungen sein: 1) Bedürfnissen von allgemeinem Interesse, welche nicht industriellen oder kommerziellen Charakter haben, entgegenkommen 2) eigene Rechtspersönlichkeit besitzen 3) überwiegend vom Staat, von den territorialen öffentlichen Körperschaften oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften finanziert werden oder dessen Betrieb der Kontrolle durch diese unterliegen oder dessen Verwaltungs-, Direktions- oder Überwachungsorgan sich aus Mitgliedern zusammensetzt, von welchen mehr als die Hälfte vom Staat, von den territorialen öffentlichen Körperschaften oder anderen benannt worden ist. All diese Voraussetzungen müssen gemeinsam zutreffen, da bei Nichtvorhandensein von einer dieser Voraussetzungen, eine Körperschaft nicht als öffentlich-rechtlich angesehen werden kann.
Die von Infranet verfolgten Interessen haben, im Gegensatz zu den oben beschriebenen, auch industriellen und kommerziellen Charakter, und daher kann sie nicht zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften gezählt werden, wo – indes – das Management der finanziellen Ressourcen – in den verschiedenen Momente ihrer Bestimmung, von der Zweckbestimmung bis zur Auszahlung und der Verbuchung – den vorgeschriebenen Beschränkungen für die Ausgabe öffentlicher Gelder unterstellt ist.