Infranet ist eine Aktiengesellschaft unter der Kontrolle von öffentlichen Einrichtungen und führt hauptsächlich eine Tätigkeit als Aktiengesellschaft mit öffentlicher Beteiligung, aber von privatem Recht aus.

Zudem ist Infranet keine öffentlich-rechtliche Körperschaft.

Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft muss kumulativ im Besitz der folgenden drei Voraussetzungen sein: 1) Bedürfnissen von allgemeinem Interesse, welche nicht industriellen oder kommerziellen Charakter haben, entgegenkommen 2) eigene Rechtspersönlichkeit besitzen 3) überwiegend vom Staat, von den territorialen öffentlichen Körperschaften oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften finanziert werden oder dessen Betrieb der Kontrolle durch diese unterliegen oder dessen Verwaltungs-, Direktions- oder Überwachungsorgan sich aus Mitgliedern zusammensetzt, von welchen mehr als die Hälfte vom Staat, von den territorialen öffentlichen Körperschaften oder anderen benannt worden ist. All diese Voraussetzungen müssen gemeinsam zutreffen, da bei Nichtvorhandensein von einer dieser Voraussetzungen, eine Körperschaft nicht als öffentlich-rechtlich angesehen werden kann.

Die von Infranet verfolgten Interessen haben, im Gegensatz zu den oben beschriebenen, auch industriellen und kommerziellen Charakter, und daher kann sie nicht zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften gezählt werden, wo – indes – das Management der finanziellen Ressourcen – in den verschiedenen Momente ihrer Bestimmung, von der Zweckbestimmung bis zur Auszahlung und der Verbuchung – den vorgeschriebenen Beschränkungen für die Ausgabe öffentlicher Gelder unterstellt ist.

Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 33 vom 14. März 2013 “Neuordnung der Vorschriften über die Verpflichtungen zur Veröffentlichung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen” enthält dieser Abschnitt mit der Bezeichnung “Transparente Gesellschaft” Dokumente und Informationen, die nach dem Schema der ANAC-Bestimmung Nr. 1134 vom 8. November 2017 “Neue Leitlinien für die Umsetzung der Vorschriften zur Korruptionsprävention und Transparenz durch Unternehmen und privatrechtliche Einrichtungen, die von öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Wirtschaftseinheiten kontrolliert werden und an ihnen beteiligt sind”, veröffentlicht im Amtsblatt – Allgemeine Reihe Nr. 284 vom 5. Dezember 2017.

In Anbetracht des Umfangs und der Besonderheit des Unternehmens sind jedoch einige Unterabschnitte, die im Gesetzesdekret 33/2013 vorgesehen sind, nicht anwendbar und geben daher keinen Inhalt wieder.