Gemäß den Vorgaben des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 in geltender Fassung, stehen in dieser Sektion die Informationen bezüglich „Allgemeine Bestimmungen“ zur Verfügung.
Rechtsvorschriften:
Art. 12, Abs. 1 – GVD Nr. 33/2013
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