Gemäß den Angaben des Gesetzesvertretenden Dekrets 33/2013 in geltender Fassung finden Sie in diesem Abschnitt die Informationen bezüglich der “Unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder anderen Gremien mit ähnlicher Funktion”.
Rechtsgrundlagen:
Art. 31 – Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013
Art. 1 – Gesetz Nr. 190/2012
Die Aufgaben der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder anderen Gremien mit ähnlicher Funktion werden von Herrn Roland Zuccatti – Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz (RPCT) – wahrgenommen.
Bescheinigung zum 31.05.2021
Erfassungszusammenfassungsbogen
Bescheinigung zum 31.05.2022