Gemäß den Angaben des Gesetzesvertretenden Dekrets 33/2013 in geltender Fassung finden Sie in diesem Abschnitt die Informationen bezüglich der “Unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder anderen Gremien mit ähnlicher Funktion”.

Rechtsgrundlagen:
Art. 31 – Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013
Art. 1 – Gesetz Nr. 190/2012

Die Aufgaben der unabhängigen Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder anderen Gremien mit ähnlicher Funktion werden von Herrn Roland Zuccatti – Verantwortlichen für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz (RPCT) – wahrgenommen.

Bescheinigung zum 31.05.2021

Bescheinigung

Erfassungszusammenfassungsbogen

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Bescheinigung zum 31.05.2022

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