Gemäß den Vorgaben des Art. 10, Abs. 8, Buchst. a) des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 in geltender Fassung, stehen in dieser Sektion die Informationen bezüglich Korruptionsprävention zur Verfügung.

Ingegrierende Maßnahmen zur Vorbeugung der Korruption im Sinne des Art. 1, Abs. 2-bis Gesetz 190-2012

Verantwortlicher für die Vorbeugung der Korruption und Transparenz

Bericht des Verantwortlichen für Vorbeugung der Korruption und Transparenz