Gemäß den Vorgaben des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 in geltender Fassung, stehen in dieser Sektion die Informationen bezüglich „Kollektivvertragsverhandlungen“ zur Verfügung.
Rechtsvorschriften:
Art. 21 – GVD Nr. 33/2013
Auf die Mitarbeiter der Infranet AG wird der Nationale Kollektivarbeitsvertrag (CCNL) des Handels für Mitarbeiter von Tertiär-, Vertriebs- und Dienstleistungsunternehmen angewandt.