Gemäß den Vorgaben des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 in geltender Fassung, stehen in dieser Sektion die Informationen bezüglich „Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen“ zur Verfügung.
Rechtsvorschriften:
Art. 21 – GVD Nr. 33/2013
Zum heutigen Datum bestehen keine ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen.